Vermieter in der Informationspflicht: Welche Neuerungen gibt es durch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung?

Bis Ende Januar seid ihr als Eigentümer dazu angehalten, eure Mieter über ihren Jahresenergieverbrauch in Kenntnis zu setzen. Was genau es damit auf sich hat, welche Neuerungen es seit 2022 gibt und welche Bedeutung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung („EnSikuMaV“) für euch als Vermieter hat, erklären wir euch in diesem Beitrag.

· Lesezeit 5 minProprate Redaktion

Informationspflicht der Vermieter – das Grundsätzliche

Während eure Mieter für den Wohnungsstrom zumeist selbst zuständig sind und die Kosten hierfür direkt an den Stromversorger zahlen, gestaltet es sich mit den Heizkosten anders. Die Heizkostenverträge laufen in der Regel über den Vermieter, also über euch. Eure Mieter entrichten über die monatlichen Nebenkosten einen Betrag, der zur Deckung der Heiz- und Warmwasserkosten dient. Von eurem Energieanbieter erhaltet ihr eine Aufstellung über den Verbrauch eures Objektes, den ihr nun zunächst auf jede Partei herunterrechnen und diese dann bis Ende Januar über die anfallenden Kosten informieren müsst. Nun zeigt sich, ob der vom Mieter bereits gezahlte Betrag ausreicht oder ob eine Nachzahlung fällig wird. Übersteigen die gezahlten Nebenkosten die Heizkosten, so erhält der Mieter den Überschuss zurück oder ihm wird für das folgende Jahr ein Guthaben gewährt.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung – das ist neu


Seit Anfang letzten Jahres gilt nun eine Neuerung für diese Heizkostenverordnung. Künftig dürfen nur noch fernablesbare Wärme- und Warmwasserzähler installiert werden. Befinden sich in eurem Objekt noch alte Zähler, habt ihr für eine vollständige Umrüstung bis Ende 2026 Zeit. Sobald eure Wohnimmobilie über fernablesbare Geräte verfügt, seid ihr als Vermieter in der Pflicht, eure Mieter monatlich über ihren Energieverbrauch zu informieren. Dies kann via App, E-Mail oder auf dem Postweg geschehen. Die Übersicht muss zusätzlich zum Energieverbrauch des vergangenen Monats Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Ebenso sind der Brennstoffmix, die Steuern und Abgaben aufzuführen. Einige Messdienstleister haben bereits angekündigt, diese Informationspflicht zu übernehmen und digitale Portale zum Abruf der Übersichten einzurichten. Das nimmt euch als Vermietern einiges an Arbeit ab.

Vermieter und Mieter – beim Energiesparen sind beide gefragt


Hauptgrund für die neue Heizkostenverordnung ist das Energiesparen. Denn Verbraucher können durch die detaillierte Aufstellung schneller sehen, wenn es zu großen Diskrepanzen kommt zwischen den einzelnen Monaten oder auch dem Durchschnittsverbrauch.


Aber natürlich reichen digital ablesbare Zähler zum Energiesparen nicht aus. Den Grundstein für einen langfristig niedrigen Energieverbrauch legt ihr als Vermieter. Ihr könnt eure Immobilie mithilfe von energetischer Sanierung auf den bestmöglichen Stand bringen und so bereits einiges zur Senkung des Strom- und Energieverbrauchs eurer Mieter beitragen. Welche Maßnahmen sich hinter der energetischen Sanierung befinden, lest ihr hier. Und es gibt Grund zur Freude: Viele Sanierungsmaßnahmen werden staatlich gefördert oder mit steuerlichen Erleichterungen belohnt.


Doch auch eure Mieter können durch das Senken der Raumtemperatur, richtiges Lüften oder ein verändertes Heizverhalten zu enormen Einsparungen beitragen. Informiert sie über die Möglichkeiten, sie werden es euch danken. Schließlich sparen eure Mieter auf diese Weise bares Geld. Mit dem kostenlosen Heizcheck von co2online haben Eigentümer und Mieter außerdem die Möglichkeit, ihre Heizkosten zu überprüfen und mögliche Sparpotenziale zu berechnen. Außerdem erhalten Mieter weitere hilfreiche Tipps über besonders wirksame Sparmaßnahmen.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirkende Maßnahmen


Aufgrund der Energieknappheit in der aktuellen Heizperiode und den damit einhergehenden steigenden Energiepreisen wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirkende Maßnahmen erlassen. Da auch sie in die Informationspflicht des Vermieters fällt, wurdet ihr darin dazu angehalten, eure Mieter bereits bis zum 30. September 2022 über die mögliche Höhe der Energiekosten in diesem Jahr sowie mögliche Einsparpotenziale und ihre Auswirkungen auf die Heizkosten aufzuklären. Seid ihr Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, so blieb euch sogar bis zum 31. Oktober Zeit. Bei einem erneuten Preisanstieg müsstet ihr die Mieter erneut informieren.

Aktuelle Lockerungen und Verbote: Mindestraumtemperaturen und Pools


Um zur Verbesserung der momentanen Situation beizutragen, hat sich die Regierung in manchen Bereichen auf Lockerungen, in anderen auf Verbote geeinigt. Einige Mietverträge enthalten beispielsweise Klauseln, die eine Mindesttemperatur für den gemieteten Wohnraum festlegen. Wenn Mieter nun weniger heizen, um Energie zu sparen, würden sie damit gegen ihren Mietvertrag verstoßen. Für die Geltungsdauer der Verordnung sollen diese vertraglichen Verpflichtungen nun ausgesetzt werden. Etwaige Gebäudeschäden, die durch eine zu geringe Raumtemperatur zustande kommen könnten, würden dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge durch richtiges und regelmäßiges Lüften verhindert.


Vor allem für euch als Vermieter gilt: Die Beheizung von privaten Schwimmbecken mit Strom oder Gas, egal ob innenliegend oder außen, wurde untersagt. Wenn ihr also eine Immobilie mit zugehörigem Schwimmbad vermietet oder selbst darin wohnt, solltet ihr dieses während der Geltungsdauer der Verordnung nur dann weiter betreiben, wenn ihr es mit PV-Strom, einer Öl- oder Pelletheizung aufheizt.

Unser Fazit


Mit der neuen Heizkostenverordnung wurde bereits im vergangenen Jahr eine gute Möglichkeit geschaffen, wie ihr und eure Mieter den Energieverbrauch besser im Blick habt und Sparpotenziale erkennen könnt. Es gibt viele Informationsangebote, die schnell wirksame Maßnahmen zum Energiesparen für euch und eure Mieter bereithalten. Auch wenn Energiesparen bereits seit Jahren ein akutes Thema ist, ist es momentan wichtiger denn je. Daher hat auch die Regierung wichtige Schritte für die Einsparung von Gas und Wärme eingeleitet, damit wir alle gemeinsam gut durch den Winter kommen.



Foto von Brian Babb

Jetzt Immobilie bewerten

Mit PropRate kannst du vollkommen kostenlos deine und jede andere Immobilie bewerten lassen.

Bewertung starten