Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht bezieht sich auf das Recht eines/r Eigentümer*in, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums ausschließlich zu nutzen. Es handelt sich dabei um einen bestimmten Bereich des Gemeinschaftseigentums, wie zum Beispiel einen Garten oder einen Parkplatz, der in der Regel nicht von anderen Eigentümer*innen genutzt werden darf. Aber auch Balkone oder Terrassen können zum Sondernutzungsrecht gehören. Das Sondernutzungsrecht wird in der Teilungserklärung des Gebäudes spezifisch aufgeführt und kann von Sondereigentümer*in zu Sondereigentümer*in unterschiedlich sein.

Was ist das Sondernutzungsrecht?

Als Eigentümer*in einer Wohnung besitzt du im Grunde genommen nur deine eigene Einheit, aber auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum gehören Bereiche des Gebäudes, die von allen Mitgliedern einer Eigentümer*innengemeinschaft gemeinsam genutzt werden, wie z.B. das Treppenhaus, das Dach oder der Aufzug. Dabei gilt oft, je größer deine Wohnung ist, umso höher ist auch dein Anteil am Gemeinschaftseigentum.


Das spezielle Recht eines/einer Sondereigentümer*in bezieht sich auf einen Teil dieses Gemeinschaftseigentums, den nur dieser Eigentümer oder diese Eigentümerin alleine und ausschließlich nutzen darf. Dabei handelt es sich in der Regel um Räume oder Bereiche des Gebäudes, die nur der/die Sondereigentümer*in nutzen darf. Das Sondernutzungsrecht kann auch dazu genutzt werden, den Wert der eigenen Immobilie zu steigern. Sondereigentümer*innen haben beispielsweise die Möglichkeit, die Terrasse oder den Balkon auszubauen oder bestimmte Nutzungsrechte zu erweitern. Dies kann auch dazu beitragen, die Wohnqualität und den Komfort einer Wohnung zu erhöhen.


Wichtig ist, dass Veränderungen an Teilen des Gemeinschaftseigentums, die dem/der Sondereigentümer*in gehören, immer im Einverständnis mit den anderen Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. der Hausgemeinschaft erfolgen sollten. So kann man vermeiden, dass es später eventuell zu Schwierigkeiten und Rechtsstreitigkeiten kommt.

Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum

Es ist wichtig zu beachten, dass das Sondernutzungsrecht nicht das Eigentum des Sondereigentümers oder der Sondereigentümerin an dem entsprechenden Bereich des Gemeinschaftseigentums bedeutet. Das bedeutet, dass der Sondereigentümer oder die Sondereigentümerin nicht einfach Veränderungen am exklusiven Nutzungsrecht vornehmen kann, ohne die anderen Mitglieder der Eigentümer*innengemeinschaft zu konsultieren. Änderungen wie bauliche Maßnahmen oder landschaftliche Veränderungen können aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum von anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft abgelehnt werden.


Eigentümerinnen und Eigentümer sollten bei der Nutzung ihres Sondernutzungsrechts darauf achten, dass sie die Rechte anderer Mitglieder der Eigentümer*innengemeinschaft respektieren. So sollte zum Beispiel niemand durch Lärm oder andere Störungen beeinträchtigt werden. Bei Fragen oder Problemen bezüglich des Sondernutzungsrechts empfiehlt sich eine gemeinsame Klärung durch die Eigentümer*innengemeinschaft.

Was passiert mit meinem Sondernutzungsrecht, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Grundsätzlich geht das Sondernutzungsrecht mit dem Verkauf der Wohnung auf die neuen Eigentümer*innen über. Das heißt, dass der/die Käufer*in das Recht hat, den entsprechenden Bereich des Gemeinschaftseigentums ausschließlich zu nutzen.


Es empfiehlt sich daher, dass der Verkauf des Sondereigentums und das Sondernutzungsrecht mit dem/der neuen Eigentümer*in im Vorfeld klar abgestimmt wird. So können mögliche Missverständnisse oder Unstimmigkeiten vermieden werden.


Bei Vermietung der Wohnung geht das Sondernutzungsrecht auf den Mieter oder die Mieterin über, sofern dies in einem entsprechenden Vertrag vereinbart wurde.


In manchen Fällen kann ein gemeinsames Sondernutzungsrecht vertraglich vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Sondernutzungsbereich nicht ausschließlich von einem Sondereigentümer oder einer Sondereigentümerin, sondern von mehreren gemeinsam genutzt werden darf. Diese Art von Nutzungsrecht sollte jedoch genau definiert werden, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.


Zusammenfassend gilt, dass das Sondernutzungsrecht ein wichtiger Bestandteil der Eigentumswohnung ist, der beim Verkauf auf den Käufer oder die Käuferin übergeht. Um mögliche Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Sondernutzungsrecht und den Verkauf im Vorfeld klar zu definieren und zu vereinbaren.