Teileigentum

Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit Wohnungseigentum ist das Teileigentum. Dies bedeutet, dass du als Eigentümer*in einer Wohnung auch Eigentum an bestimmten Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums hast. Konkret bedeutet das, dass du beispielsweise Eigentum am Gemeinschaftsgarten, am Treppenhaus oder an der Fassade hast. Diese Einheiten werden als Sondereigentum bezeichnet und sind Teil des gesamten Wohnungseigentums. Das Wohnugseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer*innen in Bezug auf das Teileigentum und sorgt für eine gerechte Verteilung der Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums.

Pflichten von Teileigentümer*innen

Als Teil einer Wohnungseigentümer*innengemeinschaft hast du neben deinem Sondereigentum auch Anteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Zu den Pflichten von Teileigentümer*innen gehört beispielsweise die Beteiligung an den Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums. Diese Kosten werden oft über einen eigenen Wirtschaftsplan ermittelt und von den Eigentümer*innen gemeinsam getragen.


Auch die Einhaltung von Hausordnung, regelmäßigen Wartungsarbeiten und Renovierungsarbeiten zählt zu den Pflichten von Teileigentümer*innen. Hierbei geht es um die langfristige Werterhaltung der Immobilie und das Wohlbefinden aller Bewohner*innen. Zudem solltest du dich auch an die Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung halten, die für das Zusammenleben in der Eigentümer*innengemeinschaft unerlässlich sind. Diese Regelungen betreffen beispielsweise die Tierhaltung, Lärmbelästigung, den Einbau von Klimaanlagen oder die Umgestaltung von Räumlichkeiten.


Insgesamt ist es wichtig, dass du als Teileigentümer*in die gemeinschaftlichen Pflichten ernst nimmst und dich aktiv an der Gestaltung des Zusammenlebens in der Eigentümer*innengemeinschaft beteiligst. Denn nur so kann das gemeinschaftliche Eigentum sachgemäß gewartet und die Immobilie langfristig erhalten werden.

Kostenverteilung

Als Teileigentümer*in solltest du dich auch mit der Kostenverteilung bezüglich des gemeinschaftlichen Eigentums auseinandersetzen. Die Verteilung der Kosten hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des gemeinschaftlichen Eigentums, der Eigentumsanteile oder auch der Nutzung des Sondereigentums.


In der Regel werden die Kosten für Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums auf alle Eigentümer*innen umgelegt. Hierbei gibt es jedoch auch Unterschiede zwischen den Kosten, die von allen getragen werden müssen, und den Kosten, die speziell einem Eigentümer*in zugeordnet werden können. So müssen beispielsweise die Kosten für die Instandhaltung des Fahrstuhls von allen Eigentümer*innen getragen werden, während die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses nur von den Eigentümer*innen einer bestimmten Etage gezahlt werden müssen.


Die konkrete Verteilung der Kosten ist dabei in der Teilungserklärung genau festgelegt. In dieser werden auch die Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum aufgeführt, die bestimmen, wie die Kosten auf die Eigentümer*innen aufgeteilt werden. Die Anteile berechnen sich dabei aus verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Wohnungsgröße, der Lage oder auch der Ausstattung. So zahlt ein Eigentümer*in mit einer größeren Wohnung in der Regel auch mehr für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Langfristige Werterhaltung

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung. So können in bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei besonderen Belastungen durch den Einbau von Aufzügen, Leitungssystemen oder bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, auch abweichende Verteilungen der Kosten beschlossen werden.


Insgesamt solltest du als Teileigentümer*in bei der Kostenverteilung transparent und fair vorgehen sowie immer die Interessen aller Eigentümer*innen berücksichtigen. Bedenke, dass eine sachgerechte Verteilung der Kosten langfristig zur Werterhaltung der Immobilie beiträgt und somit im Interesse aller Eigentümer*innen liegt.