Obhutspflicht des Mieters und der Mieterin

Als Besitzer*in von Immobilien bist du dafür verantwortlich, diese in einem verkehrssicheren und ordentlichen Zustand zu halten. Allerdings haben Mieter*innen auch eine sogenannte Obhutspflicht, die bedeutet, dass sie die gemietete Immobilie mit Sorgfalt behandeln müssen. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie regelmäßig lüften und heizen sollten, um Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Auch kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten können von den Mieter*innen erwartet werden. Wenn die Mieter*innen diese Pflichten vernachlässigen und dadurch Schäden entstehen, können sie dafür haften. In jedem Fall solltest du als Vermieter*in aber auch dafür sorgen, dass die Immobilie in einem guten Zustand bleibt und keine Gefahrenquellen existieren.

Welche Pflichten haben Mieter*innen?

Die Obhutspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung von Mieter*innen, auf eine gemietete Immobilie aufzupassen und sie sorgfältig zu behandeln. Anders ausgedrückt: Mieter*innen müssen die Immobilie so nutzen, als ob sie ihr eigenes Eigentum wäre.


Dazu zählt zum Beispiel, dass der/die Mieter*in dafür Sorge tragen muss, dass die Immobilie nicht beschädigt wird. Auch kleine Reparaturen, die im Rahmen des täglichen Gebrauchs notwendig sind, müssen von Mieter*innen durchgeführt werden. So kann es z.B. sein, dass eine kaputte Fliese im Badezimmer oder ein defektes Türschloss in der Wohnung von dem/der Mieter*in selbstständig ausgetauscht werden muss.


Auch beim Thema Sauberkeit und Hygiene gibt es bestimmte Vorgaben, die Mietende einhalten müssen. Eine vernünftige und regelmäßige Reinigung des Haushalts stellen hierbei die Mindestanforderungen dar. In Bezug auf Reparaturen und Instandhaltungen hat der/die Mieter*in ebenfalls bestimmte Pflichten zu erfüllen. Diese können im Mietvertrag geregelt sein. Beispielsweise obliegt es in vielen Fällen Mieter*innen, kleinere Reparaturen wie das Austauschen von Glühbirnen durchzuführen.


Aber Vorsicht: Obwohl Mieter*innen eine Obhutspflicht haben, sind nicht alle Schäden automatisch von ihnen zu begleichen. Ihre Pflichten dürfen nur so weit gehen, dass sie nicht mit der Pflicht des/der Vermieter*in zur Instandhaltung und Instandsetzung in Konflikt geraten. Wenn ein Schaden also aufgrund von Baumängeln oder fehlerhafter Technik entsteht, müssen Vermieter*innen unter Umständen die Kosten selbst tragen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mieterinnen und Mieter eine besondere Verantwortung im Umgang mit einer gemieteten Immobilie haben. Sie müssen auf Sauberkeit, Heiligkeit, Pflege und Instandhaltung der Immobilie achten und dafür sorgen, dass sie in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Dank dieser Obhutspflicht ist es dem/der Vermieter*in möglich, die Vermietung der Immobilien gegen Bezahlung an dritte zu tragen.

Was sollten Vermieter*innen beachten?

Auch Vermieter*innen haben eine Verpflichtung gegenüber ihren Mieter*innen in Bezug auf die Obhutspflicht. Konkret bedeutet dies, dass Vermieter*innen dafür sorgen müssen, dass die gemietete Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Hierzu zählt zum Beispiel die Instandhaltung und Reparatur von Mängeln und Schäden, die die Bewohnbarkeit der Immobilie beeinträchtigen. Hierbei ist der Umfang der Pflichten allerdings unterschiedlich je nach Art und Umfang der Schäden oder Mängel.


Bei gefährlichen Zuständen in der Mietsache, wie z.B. bei Leckagen oder Stromausfällen, liegt die Verantwortung vollständig bei Vermieter*innen. Bei gemeldeten Fehlern und zur Behebung vorgelegten Reparaturanträgen ist eine angemessene Reaktion seitens der Vermieter*innen erwünscht. Regelmäßige Wartungen der Mietsache wie Heizungsanlagen, Elektrik und Sanitäranlagen sollten in regelmäßigen Abständen von Vermieter*innen durchgeführt werden.


Ein weiterer Punkt ist die Schaffung von Sicherheit durch eine angemessene Beleuchtung, Schutz gegen Nässe und Belüftung, insbesondere im Eingangs- und Treppenbereich. Auch die Aufzugsanlagen fallen in den Bereich der Obhutspflicht seitens Vermieter*innen.

Vermieter*innen und Mieter*innen in enger Zusammenarbeit

Vermieter*innen sollten eine enge Zusammenarbeit mit ihren Mieter*innen pflegen, um sicherzustellen, dass alle Faktoren, die die Obhutspflicht betreffen, erfüllt sind. Es ist empfehlenswert, im Mietvertrag die wichtigsten Regeln und Pflichten aufzuführen, um sicherzustellen, dass alle Mieter*innen wissen, was von ihnen erwartet wird.


Abschließend kann man sagen, dass Vermieter*innen eine wichtige Pflicht haben, dass ihre Immobilien in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Die enge Zusammenarbeit mit ihren Mieter*innen ist hierbei von großer Bedeutung. Indem beide Seiten aufeinander zugehen und zusammenarbeiten, kann die Obhutspflicht optimal erfüllt werden.