Kapitalanleger sein bedeutet nicht nur eine Gewinnabsicht zu verfolgen, sondern auch Vorteile bei der Einkommenssteuer zu genießen. So können Kaufpreis der Kapitalanlage und Kaufnebenkosten, genauer Grunderwerbssteuer und die Aufwendung für den Notar sowie den Grundbucheintrag, von der Steuer abgesetzt werden.
Ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt, auch die Kosten für eine Immobilienverwaltung und Reparaturen sind abzugsfähig. Eine Abweichung stellen die sogenannten Herstellungskosten dar: Diese betreffen alle Sanierungsausgaben, die entweder zu einer Verbesserung der Immobilie führen oder in neuen Einrichtungen vorgenommen werden. Ähnlich wie die Erwerbskosten können diese lediglich über den vorgesehenen Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Kreditzinsen hingegen sind voll und ganz absetzbar.
Muss ein Vermieter einen neuen Mieter suchen, kann er die Kosten für Makler (mehr dazu hier) und Wohnungsanzeigen sowie die Anfahrt zu einer Besichtigung ebenfalls steuerrechtlich abziehen. Herrscht über einen längeren Zeitraum Leerstand in einer Wohnung, ist es dem Vermieter erlaubt, alle anstehenden und sonst vom Mieter getragenen Kosten (Grundsteuer, Gebühren und Betriebskosten) von der Steuer abzusetzen. Dafür muss er dem Finanzamt im Zweifelsfall nachweisen können, dass er sich aktiv um eine Neuvermietung bemüht hat.
Nicht nur dem Finanzamt gegenüber sind Sie als Vermieter rechtlichen Bedingungen unterstellt, auch dem Mieter gegenüber gibt es einiges zu beachten. Einen Artikel zum deutschen Mietrecht samt der einhergehenden Herausforderungen findest du hier.
Foto von Scott Graham
Jetzt Immobilie bewerten
Mit PropRate kannst du vollkommen kostenlos deine und jede andere Immobilie bewerten lassen.
Bewertung starten