1 | Warum Makler?
Als Käufer einer Immobilie hast du eine große Auswahl. Denn über 70.000 Makler für Wohnimmobilien gibt es laut Statistischem Bundesamt (Stand: 2017, Quelle anzeigen), Tendenz steigend. Die Branche machte demnach einen Umsatz von etwa 8,5 Milliarden Euro. Das Institut der Wirtschaft Köln (Quelle anzeigen) geht für 2018 davon aus, dass es etwa 378 Makler je 1 Million Einwohner in Deutschland gibt, was im europäischen Vergleich eher wenig ist.
Dennoch: Ein gefestigter Markt mit viel Konkurrenz. Das ist gut für dich als Käufer einer Immobilie, denn du kannst passgenau aus einer großen Anzahl guter Dienstleister auswählen. Und das macht auch Sinn: Makler bieten ein umfangreiches Paket rund um die Vermittlung eines Kaufobjekts an, welches dir den gesamten Prozess deutlich vereinfacht. Natürlich kostet das auch was, aber dafür ersparst du dir auch teures Lehrgeld.
2 | Aufgabengebiete
Wofür du einen Makler beschäftigen kannst
Eine professionelle Dienstleistung rund um dein Immobilieninvestment ist sinnvoll. Neben der Vermittlung von Kaufimmobilien bieten Makler zusätzlich unterschiedliche Service- und Beratungsleistungen an. Sie bieten Hilfe bei der Wertermittlung an, übernehmen die Hausverwaltung oder Hausmeisterservices - oder organisieren auch gleich einen ganzen Umzug. Gerade, wenn du eine Immobilie erwirbst, die du nicht persönlich betreuen kannst, lohnt es sich, über eine solche Dienstleistung nachzudenken, die über die Vermittlung hinaus geht.
PropRate-Tipp
Moderne Makler sind immer eine Mischung aus Spezialist, Generalist und Detektiv.
Neben der professionellen Begleitung deines Immobilienengagements, durchforsten sie auch den Markt nach passenden Immobilien. Die meisten Immobilienmakler bieten neu in den Verkauf kommende Immobilien zunächst dem internen Kundenkreis an und erst im zweiten Schritt werden sie auf Immobilienbörsen, in Zeitungen oder über das eigene Netzwerk publiziert. Insbesondere lokal verwurzelte Maklerunternehmen können sich so als wahrer Glücksgriff erweisen. Denn wird eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Immobilie verkauft, sind es fast immer die lokalen oder regionalen Makler, die das zuerst erfahren. Sie werden als erstes von den Verkäufern angesprochen, denn lokalen Maklern wird mehr Expertise zugetraut, als der Franchisefirma innerhalb eines großen Verbundes.
Du bist auf der Suche nach einer bestimmten Immobilien-Art?
Dann bist du bei einem spezialisierten Maklerbetrieb gut aufgehoben. Viele Vermittler haben sich darauf spezialisiert beispielsweise Gewerbe- oder Hotelimmobilien, Agrarobjekte, Ackerland, alte Gehöfte bis hin zu alten Schlössern zu betreuen. Diese Makler werden dir weniger gut behilflich sein, wenn du als privater Anleger oder Anlegerin in den Massenmarkt, also in kleinere und mittlere Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, investieren willst. Es bringt weder dir noch dem Maklerbetrieb etwas, wenn keine passenden Angebote für dich gefunden werden. Hinterfrage also, ob und worauf sich deine Immobilienvermittler spezialisiert haben.
Makler unterliegen der Weiterbildungspflicht
Ohne Ausbildung und Zusatzqualifikationen können Makler heute kaum noch am Markt bestehen. Für gewerblich tätige Immobilienvermittler gibt es sogar eine Weiterbildungspflicht, die in der Gewerbeordnung festgelegt wird. Darüber hinaus gilt die Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann als sehr anspruchsvoll. Von der Verwaltung über die Bewertung bis hin zur Bewirtschaftung, Bau und Verkauf werden den Azubis eine Reihe sehr wichtiger Fähigkeiten mitgegeben. Gute Betriebe investieren in ihre Azubis und sind bemüht, die künftigen Profis mit weiteren Fähigkeiten und Erfahrung auszustatten. Ein klares Qualitätsmerkmal und Pluspunkt für Makler ist es also, von der Industrie- und Handelskammer zur Ausbildung befugt zu sein.
Als Auftraggeber solltest du also auch Wert darauf legen, dass deine Makler ein generelles Engagement für die Qualifikation und den Berufsstand zeigen. Achte auch auf Verbandsmitgliedschaften wie im Immobilienverband Deutschland (IVD) oder in den Regionalverbänden des Ring Deutscher Makler (RDM). Die Mitgliedschaft in einem Internet-Makler-Netzwerk ist jedoch nicht automatisch ein Qualitätsmerkmal.
3 | Leistungen
Was Makler für dich leisten
Als Käufer profitierst du von der Expertise, der Ausbildung und der lokalen Kenntnis deiner Immobilienmakler. Sie sind deine sachkundigen Ansprechpartner rund um das Thema Immobilie. Und das Aufgabenspektrum ist breit:
Preis
Über den Kaufpreis einer Immobilie kann man streiten. Lokal verwurzelte Immobilienprofis kennen in der Regel die Lage sehr gut und können deshalb realistische Einschätzungen zum Wert machen. Schon in eigenem Interesse: Wenn der Preis zu hoch angesetzt wird, dann dauert auch die die Suche nach Interessenten umso länger. Früher hat man auch gesagt: Inseratpreis minus 10 Prozent ergibt den tatsächlichen Preis. Das lässt sich heute aber nicht mehr verallgemeinern. Denn einerseits gibt es Immobilienmärkte, in denen ein großer Nachfragedruck herrscht, höhere Preise also von vielen Käufern freiwillig gezahlt werden. Auf der anderen Seite gibt es auch weiterhin Märkte, in denen Immobilien nahezu unverkäuflich sind, trotz guten Zustands. Hier kann möglicherweise auch noch mehr Preisnachlass herausgehandelt werden.
Praxisbeispiel: Auch zuvor schwache Märkte werden stark
Der Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Südstadtteil des Ruhrgebiets beauftragt einen Makler mit dem Verkauf dieser Wohnung. Dieser taxiert den Preis auf 175.000 Euro. Nach dem ersten Besichtigungstermin gibt es drei Kaufinteressenten. Einer sagt umgehend eine Bezahlung von 200.000 Euro zu. Vor einigen Jahren wäre das noch ein unglaubwürdiges Szenario für eine Ruhrgebietsstadt gewesen. Heute ist hier in bestimmten Segmenten ebenfalls eine hohe Nachfrage vorhanden. Für dich als Käufer bedeutet das, dass es schwieriger wird, gute und günstige Objekte zu finden.
Zustand
Zwar sind Makler keine Sachverständigen oder Immobiliengutachter, dennoch können sie aus seiner Praxiserfahrung heraus sicherlich etwas zum Zustand einer Immobilie sagen. Sie erteilen dir auf jeden Fall Auskunft über bekannte Mängel. Manche Makler haben auch spezielle Zusatzqualifikationen, um den Zustand einer Immobilie noch besser beurteilen zu können.
PropRate-Tipp
Nimm einen Experten zur Besichtigung mit
Sofern du noch nicht so erfahren im Umgang mit Immobilien bist, ist es für dich auch eine große Lernerfahrung, wenn du zu Besichtigungen von Immobilien, die dich besonders interessieren, einen Immobiliensachverständigen oder eine Immobiliensachverständige mitnimmst. Kläre das zuvor unbedingt mit deinem Maklerbetrieb. Denn nichts ist störender in Verhandlungen, als viele unterschiedliche Meinungen. Und natürlich ist ein Gutachter ein Extraposten auf deiner Ausgabenseite, aber er verringert auch dein Risiko auf ein schlechtes Investment. Denn wenn unerwartete Sanierungsarbeiten auf dich zukommen, kann ein vermeintliches Schnäppchen schnell zur Kostenfalle werden. Sachverständige findest du an vielen Stellen, zum Beispiel beim Bundesverband Deutscher Bausachverständiger.
Abwicklung
Ein unbestrittener Vorteil bei der Beauftragung eines Immobilienvermittlers ist, dass du durch den kompletten Kaufprozess begleitet wirst. Ein Profi weiß genau, welche Unterlagen du von Verkäufern für deine Finanzierung benötigst und fordert sie entsprechend ein. Er oder sie weiß, wie die Protokolle der Eigentümerversammlungen zu lesen und zu interpretieren sind, prüft die Teilungserklärung und empfiehlt dir einen guten Notar, auf den wir in einem anderen Beitrag für dich eingehen. Gute Makler prüfen vor dem Verkauf alle relevanten Unterlagen: Verbergen sich Risiken im Grundbuch? Decken sich die Flächen aus dem Kaufvertrag mit denen der Teilungserklärung? Ist ein Stellplatz Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum? Sie werden dir den notariellen Kaufvertrag erläutern und die Kommunikation mit dem Notar beziehungsweise der Notarin übernehmen. Du siehst, das Tagesgeschäft von Maklern ist sehr umfangreich.
Zusatzleistungen
Darüber hinaus bieten manche Makler auch Leistungen an, die über die normale Vermittlung von Immobilien hinausgehen. Besonders interessant ist es für dich, wenn du zum Beispiel bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung deines Investments unterstützt wirst. Manchmal bieten sie auch die Mieterverwaltung oder einen Hausmeisterservice an. Sofern es sich für dich rechnet, kann es Vorteile haben, wenn du solche Leistungen auslagerst. Das ist aber nicht nur dann für dich interessant, wenn du selbst gar nicht in der Stadt wohnst, in der du die Immobilie erwerben willst. Du ersparst dir auch einfach viel Arbeit und Ärger.
4 | Worauf achten?
Was du bei einer Maklerbeauftragung beachten musst
Auch in Deutschland ist es mittlerweile üblich: In den Schaufenstern von Banken, Versicherungen und Maklern hängen Kurzexposées zu Kaufimmobilien. Eigentlich stammt diese Idee aus dem angelsächsischen Raum beziehungsweise aus Ländern, die traditionell Immobilienmaklern eine andere Rolle zuschreiben. In Großbritannien zum Beispiel werden Immobilien nicht als ganz so immobil betrachtet. Sprich: Sie wechseln häufiger den Besitzer oder die Besitzerin. Das hängt auch damit zusammen, dass es dort keine Vorfälligkeitsentschädigung gibt, die Banken in Deutschland bei der vorzeitigen Auflösung eines Kreditvertrags verlangen können. Es ergibt also auch viel mehr Sinn, Immobilien im Schaufenster zu präsentieren. Die Immobilienmärkte funktionieren einfach anders als in Deutschland.
Wenn in Deutschland eine Immobilie verkauft wird, bietet sie in der Regel der Verkäufer entweder privat zum Verkauf an oder er beauftragt einen Makler, der zunächst vorrangig als Vermittlung auftritt, potenzielle Käufer sucht und sie kontrolliert. Dabei ist es interessant, einen Blick auf die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zu werfen, denn das beeinflusst auch deine Möglichkeiten als Käufer stark: Beim einfachen Maklervertrag können mehrere Makler beauftragt werden. Beim Alleinauftrag wird nur ein Makler beauftragt, Verkäufer können aber dennoch provisionsfreie Anstrengungen zum Verkauf unternehmen.
Der übliche Vertrag ist hier aber der sogenannte "qualifizierte Alleinauftrag": Dann wird nur ein Makler oder eine Maklerin für die Verkäufer tätig und diese müssen auch dann die Provision zahlen, wenn sie selbst einen Käufer oder eine Käuferin akquirieren. Andere Konstrukte machen für einen Maklerbetrieb meist wenig Sinn, auch für die Verkäufer bietet diese Vertragsart die meisten Vorteile.
In der Realität wird es also häufig so sein, dass du dir den Makler oder die Maklerin als Käufer gar nicht selbst aussuchen kannst, denn dies haben die Verkäufer bereits getan. Natürlich macht es für dich Sinn, dich auf solche Inserate zu melden, die von Maklern aufgegeben wurden. Und natürlich kannst du das auch immer wieder machen, ohne dich zu "binden".
Aber es gibt dennoch viele Fälle, in denen es Sinn macht, dir - vielleicht zusätzlich - deine eigene Vermittlung zu suchen. Beispielsweise dann, wenn du keine Ortskenntnis hast oder wenn du in Spezialimmobilien investieren willst.
Praxisbeispiel: Münchener investiert in Köln
Immobilieninvestoren haben sich auf Mehrfamilienhäuser in eher schwachen und mittleren Immobilienlagen spezialisiert und regeln die Verwaltung mit bewährten Dienstleistern in unterschiedlichen Städten. Für eine Frau aus München wirken die Preise in Köln (noch) höchst attraktiv, sie ist da Anderes aus ihrer eigenen Stadt gewohnt. Über ihren Münchener Maklerbetrieb beauftragt sie die Suche und Begleitung nach einer geeigneten Immobilie. Dieser nutzt sein Netzwerk und kann - oft über einen anderen Makler oder eine andere Maklerin - vor Ort eine entsprechende Immobilie anbieten.
Das bedeutet für dich: Wenn du deinen Fokus auf eine bestimmte Zielgruppe gelegt hast - etwa Studenten und Studentinnen - und hier in einer größeren Region investieren willst, dann ist es sinnvoll, einen Makler oder eine Maklerin einzubinden. Dieser kann in deinem Auftrag ein entsprechendes Investmentportfolio zusammenstellen.
Eine üblicher Weg ist die Erteilung eines Suchauftrags: So wird ganz konkret für deinen Zweck nach Immobilien Ausschau gehalten und mit den Verkäufern Kontakt aufgenommen. Das machen Makler natürlich nicht kostenlos.
Deshalb solltest du den Umfang des Suchauftrags und auch die daraus entstehenden finanziellen Verpflichtungen schriftlich vereinbaren. Inhalte des Maklervertrags sollten sein:
- Art des Vertrags: Hier wäre zum Beispiel für dich der oben erwähnte qualifizierte Alleinauftrag denkbar.
- Laufzeit: Sinnvoll ist es, den Maklerauftrag zeitlich zu begrenzen, damit der Auftrag auch zeitnah durchgeführt wird.
- Verfall des Provisionsanspruchs: Es sollte geregelt sein, zu welchem Zeitpunkt ein Provisionsanspruch verfällt
- Provision: Die Höhe der Provision sollte natürlich fest vereinbart werden.
- Aufwandsentschädigung: Insbesondere dann, wenn der Makler oder die Maklerin unüblichen Aufwand erbringt, wird das auch etwas kosten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sollte vertraglich vereinbart werden
- Weitere Gebühren und Kosten: Unabhängig von der reinen Vermittlung wird natürlich auch für weitere Zusatzleistungen eine Bezahlung fällig, sofern diese beauftragt werden - etwa für die Mietverwaltung.
PropRate-Tipp
Achte auf die Schriftform
Ein Suchauftrag kann auch relativ informell zu einem Vertrag werden. Wenn du beispielsweise ein Maklerbüro per Mail mit der Suche beauftragst und dieses dir eine Immobilie vorschlägt, die du dann auch kaufst, dann musst du auch die Provision dafür bezahlen. Dabei wurde womöglich die Provisionserwartung nicht ganz klar kommuniziert. Sie kann stark unterschiedlich ausfallen und somit deutlich teurer werden, als du denkst. Zumindest über die Provisionshöhe solltest du dich also mit deinem Makler verständigen. Aber: Viel sinnvoller ist es natürlich, wenn du generell auf die Schriftform achtest. Biete zum Beispiel Maklerbetrieben, deren Leistungen du bei einer Besichtigung schätzen gelernt hast, in einer Mail an, einen formellen Vertrag mit dir abzuschließen, in dem dann alle Details schriftlich fixiert sind.
Immobiliengeschäfte haben in Deutschland einen sehr hohen Rechtsstatus. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass sie notariell beglaubigt werden müssen. Und auch die Rolle und Aufgabe des Maklers und der Maklerin sind sehr stark definiert, um auch dich als Immobilieninvestoren und Kunden eines Maklers oder einer Maklerin gut abzusichern.
So benötigen Immobilenmakler laut Paragraf 34c Gewerbeordnung eine spezielle Erlaubnis, die zum Beispiel bei Vorstrafen oder ungeordneten finanziellen Verhältnissen verweigert werden kann. Darüber hinaus müssen sie sich für mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren verpflichtend und nachweislich weiterbilden. Zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bist du grundsätzlich nicht verpflichtet. Gerade auf diese Absicherung gegen Vermögensschäden solltest du aber achten.
Viele Grundlagen des Maklervertrags werden außerdem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. So beschreiben die Paragrafen 652 bis 655 generell, wie und wann ein Provision zu leisten ist und ein Vertrag zustande kommt. Dies wird aber seit einigen Jahren durch zusätzliche Regelungen für Verbraucher ergänzt, also vermutlich auch für dich, wenn du einen Kauf überwiegend aus privaten Gründen verfolgst. So musst du über dein 14-tägiges Widerrufsrecht wirksam belehrt werden, und zwar zwingend in Schriftform. Macht deine Maklerin oder dein Makler das nicht fehlerfrei, dann verlängert sich dein Widerrufsrecht deutlich. Dies gilt bei Haustürgeschäften und Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz. Wenn du Makler in den Geschäftsräumen triffst, gibt es hingegen keinen Widerruf.
Praxisbeispiel: Schriftform mittlerweile Standard
Auch, weil Makler ohnehin zur Belehrung über den Widerruf verpflichtet sind, werden sie nicht ohne diese Belehrung für dich tätig werden. Das heißt, es besteht deutlich weniger Risiko, dass du dich in einem Vertrag befindest, den du nicht willst.
Darüber hinaus gibt es auch noch etliche eher berufsständische Verpflichtungen des Maklers, die sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung etwa zur Buchhaltung ergeben.
Egal, ob du Makler mit einem Suchauftrag beauftragst oder diese über ein Inserat kontaktierst: Du musst umfassend über die angebotene Immobilie informiert werden. Das geschieht in der Regel über ein Exposée.
Informationspflichten der Makler bzw. der Verkäufer etwa zu Immobilieninseraten sind so unter anderem durch das Gebäudeenergiegesetz, Paragraf 87, definiert. So muss ein Immobilieninserat folgende Informationen beinhalten:
- Provisionshöhe
- Vertragsdauer des Maklervertrags
- diverse Angaben zur Lage, Größe, Nutzungsmöglichkeit, Art, Baujahr und Zustand, Ausstattung, Wohn- und Nutzfläche, Zahl der Räume, Kaufpreishöhe/Miethöhe, ggf. Mietkaution, Abstandzahlungen
- die Art des Energieausweises, der darin genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs, der wesentliche Energieträger, sowie die Energieeffizienzklasse
Konkret unterfüttern viele dies mit detaillierten Informationen:
- Genaueren Angaben zur Ausstattung, etwa Art der Fenster, Küche, Böden etc.
- Lageplan
- Grundrissauszüge
- Angaben zur Verkehrsanbindung und Nähe zu Geschäften des täglichen Bedarfs, Kindergärten, Schulen …
- Angaben zum Energiestandard und Art des Energieausweises (Pflichtangabe)
- Fotos und Videos oder auch 360-Grad-Ansichten als Anschauungsmaterial zur Immobilie
PropRate-Tipp
Makler haften für Falschangaben
Makler werden die Angaben im Exposée sehr gewissenhaft machen, denn sie haften für Falschangaben. Auch dürfen bekannte Mängel oder ein Sanierungsbedarf nicht verschweigen werden. Unter bestimmten Umständen verwirkt der Makler dann nämlich den Provisionsanspruch und du kannst darüber hinaus Ersatz für die entstandenen Nachteile geltend machen. Insofern ist es für dich als Kunde immer interessant, den Makler oder die Maklerin auch direkt auf Dinge anzusprechen - und dies auch dokumentieren zu lassen.
5 | Beauftragung
Exkurs: Reservierungsvereinbarung
Sofern du Makler kontaktierst und diese einen qualifizierten Alleinauftrag von den Immobilieneigentümern haben, kannst du dir die Immobilie auch reservieren lassen. Damit bekundest du dein Kaufinteresse formell, hast dann aber noch genügend Zeit, dich um eine Finanzierung zu kümmern - ohne, dass du Angst haben musst, dass jemand anderes die Immobilie erwirbt.
Konkret verpflichten sich Makler zu folgenden Punkten gegenüber Käufer und Verkäufer:
- keine weiteren Verhandlungen mit anderen zu führen;
- keine weiteren Hinweise auf das Objekt zu geben;
- keine weitere Reservierungsvereinbarung über das Objekt abzuschließen.
Im eigenen Interesse solltest du darauf Wert legen, dass eine Reservierungsvereinbarung mit dir schriftlich abgeschlossen wird. Es gibt immer wieder Fälle, wo sich Verkäufer an eine mündliche Zusage - "Die Immobilie ist für dich reserviert." - später nicht mehr erinnern können. Inhalte dieses Schriftstücks sollten sein:
- Aufschrift mit den Vertragspartnern
- Benennung des zu reservierenden Objekts
- Dauer der Reservierung
- Höhe der Reservierungsgebühr in Euro und als prozentualer Anteil der Provision; üblich bzw. eine in der Rechtsprechung formulierte Obergrenze sind hier 15 Prozent der Provision.
- Prozentuale oder komplette Anrechnung der Reservierungsgebühr auf die Provision
Je nach Marktlage und Maklerbetrieb kann es sein, dass eine Reservierungsgebühr für dich keine Kosten verursacht, wenn du die Immobilie auch tatsächlich kaufst. Aber: Das solltest du erfragen.
PropRate-Tipp
Vorsicht bei Reservierungsvereinbarungen
Wenn du ohnehin mit Maklern zusammenarbeitest, sollten du dich auf eine direkte Reservierungsvereinbarung mit Verkäufern nicht einlassen. Beachte hier: Auch eine mündliche Reservierungszusage ist ein Vertrag! Dennoch: Eine solche Reservierungsvereinbarung muss womöglich noch notariell beglaubigt werden. Rechtlich ist das also unwegsames Gelände. Auch solltest du dich niemals auf eine direkte Reservierungszahlung auf das Konto des Käufers einlassen. Im Extremfall ist am Ende das Geld weg.
6 | Kosten
Wie viel Makler kosten
Seit dem 23.12.2020 gilt bei Immobilienkäufen eine Pflicht zur Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer. Schon vorher war das in vielen Lagen durchaus üblich, aber es gab auch Ausnahmen - sowohl zu deinen Gunsten als auch zu deinen Ungunsten als Käufer. Solltest du einem Makler einen Suchauftrag erteilen, bist du natürlich prinzipiell alleine für die Provisionszahlung verantwortlich. Sehr häufig ergibt sich aber ein Mischauftragsverhältnis, nämlich zum Beispiel dann, wenn dein Makler eine Immobilie im Bestand hat, für die er bereits vom Verkäufer einen Auftrag erhalten hat. Dann teilt ihr die Provision untereinander auf.
Üblich sind Gesamtprovisionen von 3 bis 7 Prozent, wobei sich dies in den einzelnen Bundesländern unterscheiden kann. Die Beträge sind oftmals recht krumm, weil der Makler auf seine Provision noch die Mehrwertsteuer aufschlägt. Erkundige dich immer, wie hoch die Provision ausfällt. Prinzipiell kannst du auch mit dem Makler oder der Maklerin über die Provisionshöhe verhandeln.
Fällig wird die Provisionszahlung nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Aber auch hier gibt es Verhandlungsspielraum. Manche Maklerbetriebe fordern sie zum Beispiel erst mit Übergabe der Immobilie ein, also dann, wenn das Geld tatsächlich schon geflossen ist.
Eins ist aber Fakt: Sofern du mithilfe eines Maklers oder einer Maklerin eine Immobilie kaufen konntest - und dieser oder diese rechtlich alle Pflichten und Formen gewahrt hat -, musst du die Provision zahlen. Über Streitfälle entscheiden dann die Gerichte.
Checkliste: Makler suchen und beauftragen
- Suche lokale Makler zum Beispiel über eine örtliche Websuche, die gelben Seiten oder Immobilieninserate.
- Kontrolliere Verbandsmitgliedschaften, Ausbildung und Zusatzqualifikationen. Beschäftigt der Betrieb Azubis?
- Kontrolliere die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
- Wie etabliert ist der Maklerbetrieb vor Ort? Kennst du Menschen, die ihn schon einmal beauftragt haben?
- Bitte um eine Aufnahme in eine Interessentenliste.
- Wenn du vor Ort einen Makler oder eine Maklerin kennengelernt hast: Konnten diese wirklich Details über die Lage und die Immobilie wissend erzählen? Oder bestand das Gespräch vor allem aus einer Aneinanderreihung von Phrasen, Adjektiven und Versprechungen?
- Sofern du einen Makler für deine Suchanfrage beauftragen willst: Stimmt die Chemie zwischen euch?
- Achte darauf, dass alle Vereinbarungen zur Suchanfrage schriftlich fixiert werden.
Jetzt Immobilie bewerten
Mit PropRate kannst du vollkommen kostenlos deine und jede andere Immobilie bewerten lassen.
Bewertung starten