Auflassungsvormerkung: Was sie ist, wie sie funktioniert und warum sie für Käufer*innen wichtig ist.

Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Instrument des deutschen Immobilienrechts und wird oft im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien genannt. Doch was ist eine Auflassungsvormerkung genau und welche Bedeutung hat sie für Käufer*in und Verkäufer*in?

· Lesezeit 6 minPropRate Redaktion

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Eine Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im , die besagt, dass der/die Verkäufer*in die Immobilie an den/die Käufer*in veräußern will. Der/die Verkäufer*in kann die Immobilie allerdings erst dann an den/die Käufer*in übertragen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, die im Kaufvertrag vereinbart wurden. Diese Bedingungen können beispielsweise die Zahlung des Kaufpreises, die Erteilung einer Baugenehmigung oder die Klärung von bestehenden Grundschulden sein.


Durch die Auflassungsvormerkung wird der/die Käufer*in vor einer Veräußerung an eine*n andere*n Interessenten/Interessentin oder einer geschützt. Das bedeutet, dass der/die Noch-Eigentümer*in die Immobilie nicht mehr an Dritte verkaufen oder mit einer Grundschuld belasten kann, solange die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Der/die Käufer*in erhält somit eine gewisse Garantie, dass die Immobilie in sein/ihr Eigentum übergeht, sobald alle Bedingungen erfüllt sind.


Wichtige Absicherung beim Immobilienkauf, aber keine rechtskräftige Übertragung


Eine Auflassungsvormerkung kann nur im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags vereinbart werden. Ein*e Notar*in sorgt dafür, dass die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird, und überwacht den Kaufprozess. Sind alle im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt, wird die Auflassungsvormerkung gelöscht und der/die Käufer*in als neue*r Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen.


Aber Vorsicht: Die Auflassungsvormerkung bedeutet nicht automatisch, dass der Kaufvertrag rechtskräftig ist. Es handelt sich lediglich um eine Vorstufe zur Übertragung des Eigentums. Der Kaufvertrag muss dennoch von beiden Parteien unterschrieben werden und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, bevor die Immobilie tatsächlich übertragen wird.


Verliert die Auflassungsvormerkung ihre Gültigkeit?


Die Auflassungsvormerkung bleibt bis zur vollständigen Durchführung der Eigentumsübertragung bestehen. Dieser Prozess kann je nach Entrichtung des Kaufpreises und anderen Faktoren zwischen zwei und fünf Monate in Anspruch nehmen. Sobald die endgültige Eigentümerumschreibung erfolgt ist, wird die Auflassungsvormerkung hinfällig und aus dem Grundbuch gelöscht.


Welche Kosten fallen für eine Auflassungsvormerkung an?


Als Teil der Kaufnebenkosten richten sich die Kosten für eine Auflassungsvormerkung nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Sie betragen die Hälfte der Gebühr, die später für die Grundbucheintragung gezahlt werden muss. Die Grundbucheintragung liegt bei rund 0,5 Prozent des Kaufpreises.

 

Unser Fazit: Mehr Sicherheit für den Immobilienkäufer, aber keine automatische Übertragung des Eigentums


Zusammenfassend ist die Auflassungsvormerkung eine wichtige Absicherung für den/die Käufer*in beim Erwerb einer Immobilie. Sie stellt sicher, dass der/die Verkäufer*in die Immobilie nicht doch noch an eine*n andere*n Interessenten/Interessentin veräußert und schützt den/die Käufer*in vor einer Zwangsversteigerung. Der/die Käufer*in erhält eine Garantie, dass die Immobilie ihm/ihr gehört, sobald alle Bedingungen, die im Kaufvertrag festgehalten wurden, erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Auflassungsvormerkung keine rechtskräftige Übertragung des Eigentums darstellt und der Kaufvertrag dennoch von beiden Parteien unterschrieben werden muss.

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