EU-Sanierungspflicht – guter Plan oder große Belastung?

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2030 deutlich zu reduzieren, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür sollen nun auch Gebäude, die für mehr als zwei Drittel der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich sind, modernisiert werden. Auch wenn die neue EU-Richtlinie noch nicht endgültig beschlossen ist, sondern noch vom Europäischen Rat, sprich von den Staatschefs der Mitgliedsländer, abgesegnet werden muss, erklären wir euch schon mal, was der Entwurf beinhaltet und welche Maßnahmen auf euch als Immobilieneigentümer*innen zukommen könnten.

· Lesezeit 4 minProprate Redaktion

Den Gebäudeenergieverbrauch senken – aber wie?

Das Ziel der Sanierungspflicht besteht darin, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Daher hat die europäische Kommission im März strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden vorgeschlagen. Wie seit einiger Zeit bereits bei Elektrogeräten üblich, sollen europaweit einheitliche Energieeffizienzklassen von A (sehr gut) bis G (sehr schlecht) eingeführt werden, die den Energieverbrauch von Immobilien erfassen und kategorisieren. Sie helfen bei der Entscheidung, welche Gebäude modernisiert und mit neuen Heizsystemen, Isolierungen oder Fenstern ausgestattet werden.


Schätzungen zufolge zählen rund 15 Prozent aller Objekte zur schwächsten Effizienzklasse G. Vor allem Gebäude, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet und seither kaum oder gar nicht modernisiert wurden, sind betroffen und verfügen über eine schlechte Isolierung oder ineffiziente Heizungen. Bis 2030 sollen sie durch verschiedene Maßnahmen mindestens Klasse E erreichen. Wichtig für euch: Eine solche Modernisierung ist nicht sofort nötig. Ihr seid dann dazu verpflichtet, wenn eine Immobilie verkauft, umfangreich renoviert oder auch neu vermietet wird.

Regelung beim Neubau


Neubauten sollen ab 2028 als sogenannte Null-Emissionsgebäude errichtet werden. Null-Emissionsgebäude sind Objekte mit einer besonders hohen Energieeffizienz, deren verbleibender Energiebedarf ausschließlich mit erneuerbaren Energien gedeckt wird.


Was ist mit den Kosten?


Auch wenn die verbesserte Energieeffizienz eines Gebäudes Eigentümer*innen und Mieter*innen durch die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor steigenden Energiekosten schützt und sie auf lange Sicht entlastet, gehen solch umfangreiche Modernisierung stets ins Geld. Hier kann es schnell mal sechsstellig werden. Jedoch ist die Höhe immer abhängig von den umgesetzten Maßnahmen. Ihr müsst schließlich nicht alles gleichzeitig umsetzen. Um die nächstbessere Effizienzklasse zu erreichen und damit die Forderungen der EU zu erfüllen, kann es schon ausreichend sein, an einer Stellschraube zu drehen und lediglich neue Fenster einzubauen oder eine Teilisolierung umzusetzen.


Nichtsdestotrotz rechnet die KfW in Deutschland mit Investitionen in Höhe von 254 Milliarden Euro. Aber wer soll das bezahlen? Zunächst tragen die Eigentümer*innen die Kosten. Mit Unterstützung seitens der Politik ist aber durchaus zu rechnen. Die EU selbst hat bereits fast 150 Milliarden Euro für die Förderung in Aussicht gestellt. Darüber hinaus verlangt sie von den einzelnen Mitgliedsstaaten, finanzielle Anreize für die Umsetzung von Modernisierungen für mehr Energieeffizienz zu schaffen. Die Hilfen sollen insbesondere finanziell schlechter gestellten Immobilieneigentümer*innen zugutekommen. Konkrete Pläne, wie diese aussehen könnten, gibt es bisher nicht.


Ausnahmen bestätigen die Regel


Sollten die neuen Vorschriften in Kraft treten, gelten sie nicht für jedes Gebäude gleichermaßen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude. Darüber hinaus haben die einzelnen Mitgliedsländer die Möglichkeit, weitere Ausnahmen für Kirchen, technische Gebäude oder vorübergehend genutzte Immobilien wie Feriendomizile zu beschließen. Das Gleiche gilt für Sozialwohnungen. Hier gilt allerdings die Einschränkung, dass eine Sanierung nur dann unterlassen werden darf, wenn eine damit einhergehende Mieterhöhung höher wäre als die steigenden Energiekosten.


Nochmal in Kürze


Die geplante EU-Sanierungspflicht zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in Gebäuden ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz. Durch die Einführung einheitlicher Energieeffizienzklassen sollen Gebäude sukzessive modernisiert und mit neuen Heizsystemen, Isolierungen und Fenstern ausgestattet werden. Auch wenn solche Modernisierungen oft mit hohen Kosten verbunden sind, können Eigentümer*innen und Mieter*innen langfristig von einer verbesserten Energieeffizienz profitieren. Die EU stellt Fördermittel zur Verfügung und fordert finanzielle Anreize von den Mitgliedsstaaten, um auch finanziell schlechter gestellte Immobilieneigentümer*innen zu unterstützen.

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