Vorgezogener Stopp des Einbaus von Gas- und Ölheizungen? Das fordert der Gesetzesentwurf.

Anfang 2024 soll Schluss sein für den Einbau der meisten Gas- und Ölheizungen. Das kündigte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, vor wenigen Tagen an. Dabei war im Koalitionsvertrag ursprünglich von 2025 die Rede. Millionen Eigentümer*innen fragen sich daher momentan, was auf sie zukommen könnte. Wir werfen einen Blick auf den Gesetzesentwurf und erklären euch, wie es zu dieser kurzfristigen Änderung kommt und was sie für Verbraucher*innen zu bedeuten hat.

· Lesezeit 5 minPropRate Redaktion

Das steht drin

Die Bundesregierung plant, den Einbau von Gas- und Ölheizungen nur noch zu erlauben, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt sowohl für Bestandsimmobilien als auch für Neubauten. Viele Verbraucher*innen müssen sich daher nun auf den Einbau von Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomassekesseln einstellen. Für defekte Heizungen gibt es eine Übergangszeit von drei Jahren. Das bedeutet, dass zumindest vorübergehend eine fossil betriebene und gegebenenfalls sogar gebrauchte Heizung eingebaut werden darf, sofern diese innerhalb von drei Jahren durch eine den neuen Vorschriften entsprechende Heizung ersetzt wird. Bereits eingebaute Heizungen dürfen noch maximal 30 Jahre betrieben werden. Ein vollständiges Verbot für den Einbau von Gas- und Ölheizungen ist ab 2045 geplant.


Es kann gut sein, dass ein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte, aber dies noch nicht möglich ist. Ihr als Eigentümer*in habt dann bis zu fünf Jahre Zeit, um dies nachzuholen. Bis dahin kann eine Heizung genutzt werden, die den neuen Anforderungen noch nicht entspricht.


Seid ihr Eigentümer*in eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen, werden euch Übergangsfristen von insgesamt bis zu sechs Jahren eingeräumt. Nach Ausfall der ersten Gasetagenheizung habt ihr drei Jahre Zeit, euch für ein neues, durch nachhaltige Energien betriebenes Heizsystem zu entscheiden. Fällt die Wahl auf eine Zentralisierung der Heizung, bleiben euch drei weitere Jahre für die Umsetzung.


Darüber hinaus ist auch eine allgemeine Härtefallregelung Bestandteil des . Wenn es für euch als Gebäudeeigentümer*in aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder aus anderen besonderen Gründen unzumutbar ist, eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien einzubauen, müsst ihr die Pflicht nicht erfüllen. Diese Regelung orientiert sich an bestehenden Härtefallregelungen im heutigen Recht.


Warum das Ganze?


Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll. Ursprünglich sollte daher ab 2025 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.


Derzeit wird in Deutschland mehr als ein Drittel des Energiebedarfs allein zum Heizen von Gebäuden und der Warmwasserversorgung benötigt. Davon werden über 80 Prozent mit fossiler Energie erzeugt. Das Erreichen der Klimaziele bis 2045 ist demnach unter anderem abhängig vom zunehmenden Betrieb alternativer Heizsysteme.


Was kommt finanziell auf euch zu?


Zunächst ist der Einbau eines neuen Heizsystems natürlich mit hohen Kosten verbunden. Wärmepumpen wie Erd- und Luftwärmepumpen oder Biomassekessel, die mit Holzpellets, Scheitholzen oder anderen pflanzlichen Naturprodukten betrieben werden, sind in der Anschaffung wesentlich teurer als herkömmliche Gasheizungen. Während die Kosten für eine Gasheizung inklusive Einbau bei rund 8.000 Euro starten, bewegen wir uns bei alternativen Heizsystemen im fünfstelligen Bereich. Dabei kommt es darauf an, wofür ihr euch entscheidet.


Auch wenn das erstmal viel klingen mag, könnt ihr auf lange Sicht davon ausgehen, dass die Betriebskosten sinken. Zum einen werden die Preise für fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe ab 2027 durch den EU-Emissionshandel kontinuierlich steigen, sodass die klimafreundliche Alternative im Verhältnis wesentlich günstiger wird. Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien seid ihr nicht mehr von der Preisentwicklung für fossile Brennstoffe abhängig. Eine gute Sache, wie uns die Preisexplosion der Energiekosten zu Beginn des vergangenen Winters erst kürzlich vor Augen geführt haben.


Zum anderen benötigen alternative Heizsysteme wesentlich weniger Energie, um dasselbe Maß an Wärme zu erzeugen. Im laufenden Betrieb sind sie also sparsamer. Bei Wärmepumpen, die derzeit von der Bundesregierung favorisiert werden, wird außerdem kostenlose Umweltwärme genutzt, sodass kein CO2-Preis für euch anfällt. Nach nicht einmal zehn Jahren kann sich der Einbau eines solchen Heizsystems bereits lohnen.


Wie sieht es mit staatlichen Förderungen aus?


Auch wenn sich die Investition bereits innerhalb weniger Jahre amortisiert, müsst ihr das Geld für die Installation einer neuen Heizung natürlich trotzdem sofort aufbringen. Insbesondere in der momentanen finanziellen Situation für viele keine leichte Aufgabe. Die Bundesregierung hat daher staatliche Förderungen angekündigt, um auch für einkommensschwächere Haushalte finanzielle Anreize zu schaffen, neue Heizsysteme zu installieren. Bisher wurden hierzu allerdings noch keine konkreten Maßnahmen entwickelt.


Wie geht’s weiter?


Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll nur noch dann erlaubt sein, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ob dieses Vorhaben ab 2024 oder ab 2025 in Kraft tritt, ist noch ungewiss. Ihr als Verbraucher*innen solltet euch in jedem Fall darauf einstellen, dass ihr beim Einbau einer neuen Heizung auf alternative Heizsysteme umschwenken müsst. Auch wenn die Anschaffung zunächst teurer ist als bei Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, wird es sich zukünftig rentieren. So wie es aussieht, wird die Bundesregierung staatliche Subventionen beschließen oder finanzielle Anreize schaffen, um den Einbau eines solchen Heizsystems für euch so attraktiv wie möglich zu machen. Daher solltet ihr euch nicht davon abbringen lassen, eine neue Heizung bei euch zu installieren oder Immobilien zu kaufen, die sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden.


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