Das kann eine verspätete Abgabe der Grundsteuererklärung für euch bedeuten

Bereits vor einigen Wochen haben wir in unserem Blog ausführlich über die Grundsteuerreform berichtet. Die verlängerte Abgabefrist der hierfür notwendigen Grundsteuererklärung endet in wenigen Tagen, nämlich am 31.01.2023. Dennoch haben in vielen Bundesländern nicht mal die Hälfte aller Eigentümer eine solche Erklärung eingereicht. Wir zeigen euch heute, was ein Versäumnis des Stichtags mit sich bringen kann.

· Lesezeit 5 minProprate Redaktion

Abgabefrist bis Ende Januar verlängert

2019 haben sich Bund und Länder auf eine Grundsteuerreform geeinigt, die ab 01. Januar 2025 in Kraft tritt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Bemessungsgrundlage zuvor für unzulässig erklärt. Nun müssen rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Daher sind Grundstückseigentümer seit Juli 2022 dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes, kurz Grundsteuererklärung, beim Finanzamt einreichen. Ursprünglich sollte die Einreichung der Grundsteuererklärung bereits zum 31. Oktober erfolgen. Um Finanzämter, Steuerberater und auch euch als Eigentümer zu entlasten, wurde allerdings kurz vor Ablauf der Frist eine Ausweitung auf den 31. Januar 2023 beschlossen. Das Ende steht nun kurz bevor und noch haben längst nicht alle Eigentümer diese spezielle Steuererklärung gemacht.

Was passiert, wenn ihr die Grundsteuererklärung nicht abgebt?


Falls ihr die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben solltet, wird es zwar langsam Zeit, aber ihr seid damit definitiv nicht allein. In vielen Bundesländern warten die Finanzämter noch immer auf über die Hälfte aller Erklärungen. Langsam kommt daher immer häufiger die Frage auf, was auf Eigentümer zukommen könnte, die die Abgabefrist versäumen.

Anmahnungen, Verspätungszuschläge, Zwangsgeld


Im ersten Schritt wird das Finanzamt die Abgabe der Grundsteuererklärung anmahnen und möglicherweise eine Strafzahlung androhen. Ihr riskiert zunächst einen sogenannten Verspätungszuschlag. Dieser richtet sich nach dem Wert eures Grundstücks, beträgt monatlich aber mindestens 25 Euro. Weiterhin ist ein Zwangsgeld möglich. Dabei ist derzeit von Beträgen in Höhe von bis zu 25.000 Euro die Sprache.

Das Finanzamt darf eure Besteuerungsgrundlage selbst schätzen


Das Finanzamt ist dazu befugt, die Besteuerungsgrundlage eures Grundstücks einfach selbst zu schätzen, wenn ihr die Erklärung nicht rechtzeitig abgebt. Das bedeutet, dass es den Wert eurer Wohn- oder Grundstücksfläche selbst festlegt. Dass diese Schätzung zu euren Gunsten ausfällt, ist eher nicht zu erwarten. Deshalb solltet ihr diese Option bestenfalls vermeiden.

Unser Fazit


Wenn ihr jeglicher Strafe entgehen möchtet, solltet ihr spätestens nach Erhalt der Mahnung mit der Anfertigung eurer Grundsteuererklärung beginnen und sie schnellstmöglich bei eurem zuständigen Finanzamt einreichen. Auch wenn Experten derzeit davon ausgehen, dass nicht umgehend mit der Abstrafung begonnen wird, ist es am Ende doch nur eine Frage der Zeit, bis ihr schließlich für die Verzögerung zur Kasse gebeten werdet. Macht euch daher am besten direkt an die Fertigstellung eurer Grundsteuererklärung. Ihr werdet sehen, hinterher seid ihr erleichtert!



Foto von Wesley Tingey

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